Apothekenmonopol
Apothekenmonopol. Wer hat dieses Wort nicht schon einmal irgendwo gehört? Meistens ist es jedoch so, dass dieses Wort nicht in einem positiven Zusammenhang verwendet wird, da man es sich in einer Monopolstellung erlauben darf die Preise auf eine so scheint es beliebige Höhe zu setzen. Daraus resultiert der ebenfalls nicht positiv gemeinte Begriff des „Apothekenpreises“.Nach dem Deutschen Apothekenverband gehört es zu den Hauptaufgaben der Apotheke, die in Deutschland durch das Logo des roten As gekennzeichnet sind, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen. Das Sozialgesetzbuch hat somit den Apotheken die Monopolstellung zur Erfüllung dieser Aufgabe eingeräumt. Dieses Monopol soll der Bevölkerung einerseits eine gleichberechtigte und gleichmäßige Arzneimittelversorgung garantieren, aber auch vor Diskriminierung schützen, so dass keine falschen Arzneimittel bzw. keine Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel an den Kunden gebracht werden können, die den eigentlichen Sinn und Zweck verfehlen oder verfälschen. Des Weiteren soll das Rechtsverhältnis mit gesetzlichen Krankenkassen geschützt und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bewahrt werden.
Jedoch gibt es neben den Apotheken, die man alle paar Meter antreffen kann auch Versandapotheken im Internet oder per Telefon. Diese Versandapotheken haben meist ihren Sitz außerhalb von Deutschland, da auf diese Weise das Verbot des Arzneimittelversandes umgangen werden konnte und die in Deutschland herrschende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente wegfiel. Das Problem der Versandapotheken in Deutschland war die strenge Gesetzgebung Heilmittelwerbe- und das Arzneimittelgesetz, die das Anbieten von Arzneimitteln über das Internet und den Versand von Arzneimitteln untersagten. Es ist dementsprechend überraschend wie leicht und unkompliziert man einfach und bequem im Internet Arzneimittel kaufen kann.
Auch außerhalb der Deutschen Grenzen führen diverse Gesetze in Bezug auf Apotheken immer wieder zu politischen Konflikten. So ist beispielsweise österreichischen Apotheken der Versand von Medikamenten untersagt, jedoch dürfen ausländische Versandapotheken Arzneimittel an Kunden in Österreich verschicken.
